Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder sie direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
- Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50€ zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Starter-Altbatterie abgegeben wird. Dieser Betrag ist bereits im Gesamtpreis inkludiert. Ihnen entstehen demnach keine weiteren Kosten beim Kauf einer Batterie über unsere Plattform.
Es sind nicht alle Batterien pfandpflichtig!
- Im Gegensatz zu Starterbatterien sind Versorgungsbatterien nicht vom Batteriegesetz betroffen und somit von der Pfandregelung befreit.
Wie funktioniert die Pfanderstattung?
Grundsätzlich haben Sie zwei verschiedene Möglichkeiten, Ihr gezahltes Pfand wieder zu bekommen:
- Abgabe der Altbatterie: Geben Sie Ihre Starter-Altbatterie in unserem Versandlager in Welschbillig persönlich vor Ort ab.
- Annahmestelle nach BattV:
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Masori
Kliestower Weg 10a
15234 Frankfurt (Oder)
Deutschland - Entsorgung: Entsorgen Sie Ihre Starter-Altbatterie bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, in einer Werkstatt oder bei jedem Vertrieb von Starterbatterien. Dies ist meist kostenlos möglich, achten Sie nur darauf, sich die Entsorgung der Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis bestätigen zu lassen. Gerne können Sie sich dies auch auf unserer Rechnung bestätigen lassen. Bitte senden Sie uns diesen Nachweis möglichst innerhalb von 30 Tagen nach Kauf zu.
Wann erfolgt die Rückzahlung?
- Die Rückzahlung des Batteriepfands erfolgt über die bei der Bestellung gewählten Zahlungsart im Regelfall ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Prüfung Ihres Nachweises.
Weitere Hinweise zur Rückgabe von Fahrzeugbatterien
- Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer im Zeitpunkt des Kaufs der neuen Fahrzeugbatterie dem Verkäufer keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Fahrzeugbatterie einen Pfandgutschein. Der Kunde kann zu Erstattung des erhobenen Pfandes die alte Fahrzeugbatterie beim Verkäufer abgeben. Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Fahrzeugbatterie an den Verkäufer nicht zulässig. Alternativ kann der Kunde die alte Fahrzeugbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle zurückgeben. Wird die Fahrzeug-Altbatterie nicht dem Pfand erhebenden Verkäufer zurück-gegeben, ist derjenige Erfassungsberechtigte nach § 11 Abs. 3, BattG der die Fahrzeug-Altbatterie zurücknimmt, verpflichtet, auf Verlangen dem Endnutzer die Rücknahme ohne Pfanderstattung schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Der Kunde erhält in diesem Fall das erhobene Pfand vom Verkäufer erstattet, sofern er dem Verkäufer einen schriftlichen oder elektronischen Rückgabenachweis nach § 10 Abs. 1 S. 4 BattG vorlegt, der zum Zeit-punkt der Vorlage nicht älter als zwei Wochen ist.